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Gleichstellungsarbeit

Gleichstellungsarbeit

Als Gleichstellungsbeauftragte ist unsere Aufgabe zum einen die Mitwirkung an Stellenbesetzverfahren, insbesondere an Einstellungen und Berufungen. Wir achten darauf, dass alle Frauen, die die in der Ausschreibung genannten formellen Kriterien erfüllen, auch zu einem Vorstellungsgesräch eingeladen werden - wie es das Frauenfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalts vorsieht. Weiterhin sieht das Frauenfördergesetz vor, dass Frauen bei gleicher Eignung und Unterrepräsentanz in dem jeweiligen Bereich vorrangig einzustellen sind.

Ein weiterer wichtiger Tätigkeitsschwerpunkt ist die Unterstützung von Frauen, die sexuelle Belästigung oder Diskriminierung erfahren mussten. Dabei ist es uns wichtig, dass betroffene Frauen ein anonymes Forum finden und ihnen geholfen werden kann. Dafür können wir auch kompetente Beratungsstellen vermitteln.

Darüber hinaus ist auch die Beratung und Unterstützung bei der Koordination von Familie und Studium/Beruf ein Tätigkeitsschwerpunkt. Wir geben gerne Informationen zu Möglichkeiten der Elternzeit sowohl im Studienalltag als auch im Berufsleben. Es ist unser Anliegen, in der Gestaltung des Hochschullebens auf die Probleme von Eltern aufmerksam zu machen.

Wir informieren auch über besondere Fördermaßnahmen für Frauen.

Weiterhin arbeiten wir in den Gremien der Fakultät und Universität mit, wie dem Fakultätsrat, den Unterkommissionen der Fakultät, der Gleichstellungskommission und den Berufungskommissionen.

Orientierung: Gleichstellungsbüro

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